Kennzeichnungspflichtige Allergene
Hilfe für Betroffene:
Wer weiß, welche Zusatzstoffe und Allergene im Essen enthalten sind, findet leichter das richtige Essen.
Seit dem 13.12.2014, mit Inkrafttreten der EU-Verordnung Nr. 1169/2011, ist die Allergenkennzeichnung auch für ausgegebene, lose Speisen in der Gemeinschaftsverpflegung Pflicht.
Allergene Stoffe können in den Speisen nicht vermieden werden. Die Ziffern der nachfolgenden Liste weist auf die Allergene hin.
Geringfügige Spuren eines Allergens können nicht ausgeschlossen werden. Die Daten dienen als Information, für die keine Haftung übernommen wird. Bei dem Produkt kann es zu Rezepturänderungen kommen, die Einfluss auf vorhandene Allergene haben. Umfangreichere Erläuterungen befinden sich bei der Speisenausgabe in der Mensa.