Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, jeglichen Schmuck vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen. Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern wurden darüber belehrt und haben dies mit ihrer Unterschrift bestätigt.

Sollten sich Eltern/Schülerinnen und Schüler dennoch dazu entscheiden, während des Schuljahres ein Ohrloch stechen zu lassen, ist eine Teilnahme am praktischen Sportunterricht so lange nicht möglich, wie der Ohrring nicht entfernt werden darf. In dieser Zeit übernimmt die Schülerin bzw. der Schüler Aufgaben im theoretischen Bereich, bei der Erwärmung bzw. bei der Unterrichtsorganisation und wird entsprechend bewertet.

Verpasste Leistungskontrollen werden nach Wiederaufnahme der aktiven Teilnahme am Sportunterricht unmittelbar und ohne zusätzliche Übungszeit nachgeholt.