Liebe Personensorgeberechtigte,
bitte beachten Sie die Veränderungen im Punkt 19 der Hausordnung des Gymnasiums Jessen.
Hier wurde in der Beschlussvorlage 10 der Gesamtkonferenz mehrheitlich zum Schutz der Schüler festgelegt: „Für alle Schüler gilt auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude ein generelles Nutzungsverbot für Handys und ähnlich nutzbare digitale Endgeräte.“ Zu den digitalen Endgeräten zählen auch Smartwatches oder ähnliche Geräte.
Bei Verstoß gegen diese Regeln erfolgt der Einzug des mobilen Endgerätes, welches den Personensorgeberechtigten durch die Schulleitung ausgehändigt wird.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Verstöße dagegen ab einer Übergangsphase bis Weihnachten von den Aufsichtsführenden streng geahndet werden.
Liebe Personensorgeberechtigte, bitte weisen Sie Ihre Kinder noch einmal eindringlich auf diese Veränderungen hin.