Elternversammlung Kl. 5/6/8

Wir laden ein zur Elternversammlung der Klassenstufen 5, 6 und 8. Hier werden die Elternvertreter gewählt. Bitte beachten Sie

Seit dem 13. September 2021 gilt die Fünfte Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Mit dem Stand von heute können wir die Elternversammlungen wie folgt durchführen:
Bildungseinrichtungen dürfen für die Durchführung von Elternversammlungen geöffnet werden, wenn die allgemeinen aktuell geltenden Hygieneregeln eingehalten werden. Es ist eine Anwesenheitsliste zu führen. Jede Person, der Zutritt gewährt wird, muss eine Testung mit negativem Testergebnis vorlegen oder durchführen oder von der Testpflicht ausgenommen sein. Prüfungen sind zulässig.“
Was muss vorgelegt werden:
Wenn man geimpft oder genesen ist, reicht der übliche Nachweis in elektronisch oder in schriftlicher Form. Ansonsten benötigt man:
1) PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
oder
2) PoC-Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden (1+2 auch in schriftlicher und elektronischer Form)
oder
3) Ein Antigen-Test (Selbsttest) der vor Ort (Forum) durchgeführt werden muss.
Im Notfall wird der Test auch von der Schule gestellt!